Der Kreis derjenigen, die zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, bestimmt sich nach § 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäsche-gesetz.
Im Rahmen der Bedarfsanalyse erfolgt zunächst eine Prüfung, ob Sie mit Ihrem Unter-nehmen auch unter Berücksichtigung etwaiger Allgemeinverfügungen der zuständigen Aufsichtsbehörden zum Kreis der Verpflichteten gehören.
Im zweiten Schritt erfolgt dann nach § 5 GwG eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen, bei der die konkreten, sich aus dem GwG ergebenden,
Verpflichtungen berücksichtigt werden. Über diese Risikoanalyse erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation, als Grundlage Ihres künftigen Risikomanagements (§ 4 GwG) und zur
Organisation Ihrer internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG).
Auf dieser Grundlage erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.
Die Bedarfsanalyse erfolgt zum Pauschalpreis von netto 300,00 €. Bei anschließender Mandatserteilung einer Risikoanalyse erfolgt die Bedarfsanalyse kostenfrei.
Die Kosten einer Risikoanalyse orientieren sich an der Unternehmensgröße, und dem Unternehmensgegenstand. Der Kostenrahmen
liegt hier zwischen netto 3.000,00 € und 9.000,00 €.