Geldwäscheprävention für Immobilienmakler
Dauer: 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Seminarbeschreibung:
Immobilienmakler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG zur Geldwäscheprävention verpflichtet.
Dabei muss der Makler über ein Risikomanagement verfügen, dessen Umfang von der Art und Größe seines Unternehmens abhängig ist.
Das Risikomanagement setzt sich aus einer Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen zusammen. Im Rahmen des Seminars wird aufgezeigt, wie eine solche Risikoanalyse vorzunehmen ist und wie auf der Grundlage der Analyse die im Gesetz vorgesehenen internen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen sind.
In einem weiteren Seminarteil werden die Allgemeinen Sorgfaltspflichten aufgezeigt, sowohl in Bezug auf die Identifikation von Vertragspartnern, als auch deren Vertreter. Insoweit erfolgen auch die erforderlichen maklerspezifischen Auslegungshinweise, für die besonderen Situationen, die zu einem Vertragsabschluss führen können:
In diesem Teil des Seminars erfolgt im Weiteren die Erläuterung, wer als wirtschaftlich Berechtigter in Betracht kommt und wie dieser bei natürlichen und juristischen Personen festzustellen ist. Sowie letztlich auch die Befassung mit den Besonderheiten bei politisch exponierten Personen, deren Familienangehörigen oder Personen die diesen bekannter- maßen Nahe stehen.
Ein weiterer Teil befasst sich mit den Meldepflichten gegenüber den Behörden, insbeson- dere der Financial Intelligence Unit, den Folgen von Auskunftsersuchen, sowie dem Vorg-ehen bei Meldungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem temporären Vollzugsver- bot und den Voraussetzungen der Freistellung von der Haftung.
Der letzte Teil des Seminars verdeutlicht die vielfältigen Möglichkeiten bei Pflichtverletzung -en Betroffener eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens zu werden, einschließlich der Systematik der Bußgelder, der Zumessungerwägungen nach § 17 OWiG, sowie dem System der Vermögensabschöpfung.
Da sich der Zweck des GwG sowohl auf die Prävention zur Verhinderung von Geldwäsche, als auch der Terrorismisfinanzierung bezieht, wird zudem aufgezeigt, wie durch den Ab- gleich mit den Embargo- und Terrorismuslisten hier ein Abgleich zwischen den potentiellen Vertragspartnern und den Personen erfolgen kann, die in den Listen aufgeführt sind.
Rückfragen gerne bei:
Rechtsanwalt Jürgen Möthrath:
Telefon: 0049 (0) 6241 938000
E-Mail: jmoethrath@cbt.team