Auf dieser Seite werde ich versuchen, Ihnen das Geldwäschegesetz, die Strafvorschrift des § 261 StGB, einschließlich der strafprozessualen Implikationen und relevante Bestimmungen, wie die entsprechenden Regelungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG), oder den Regelungen der BAFin zu diesem Thema im Rahmen der Mindesanforderungen Compliance (MAComp), näher zu bringen.
Der Begriff der Geldwäsche wird in der nunmehr 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie definiert, die am 20. Mai 2015 in Kraft getreten ist und von den Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten 2 Jahre in nationales Recht umzusetzen ist. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, dass die Änderungen oder Neuerungen der Richtlinie im Verhältnis zur 3. Richtlinie in das Gesetz zu Bekämpfung der Geldwäsche (GwG) umzusetzen ist.
Nach dieser 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist unter Geldwäsche zu verstehen:
Terrorismusfinanzierung“ bedeutet die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel, gleichviel auf welche
Weise, unmittelbar oder mittelbar, mit dem Vorsatz oder in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teil- weise dazu verwendet
werden, eine der Straftaten im Sinne der Artikel 1 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates (1) zu begehen.
Verpflichtete nach der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (Artikel 2), sowie nach § 2 GwG sind:
Bei den mit * versehenen Verpflichteten sind sowohl natürliche als auch juristische Personen jeweils in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erfasst.
Für Kreditinstitute und Finanzinstitute werden die Regelungen zur Geldwäscheprävention des GwG noch durch das Kreditwesengesetz (KWG) ergänzt.
Für die jeweiligen Verpflichteten beinhaltet sowohl die Richtlinie, als auch das GwG Regelungen, wonach sich die Pflichten nur auf bestimmte Tätigkeitsbereiche beziehen, oder einen gewissen Mindestumfang erforderlich machen.
Dem Begriff des wirtschaftlichen Berechtigten kommt bei der Geldwäscheprävention eine besondere Bedeutung zu. Erfahrungsgemäß kommt es bei Geldwäschehandlungen oder auch der Terrorismusfinanzierung immer wieder dazu, dass Vermögenswerte über "Strohmänner" oder "Strohgesellschaften" transferiert werden.