Das Wirtschaftstrafrecht ist die staatliche Reaktion auf die Folgen der Wirtschaftskriminalität. Rechtlich gesehen stellt der Begriff einen Sammelbegriff für diejenigen Straftatbestände dar, die im Bereich der Wirtschaft anfallendes inkriminiertes Handeln unter Strafe stellen.
Die bedeutet, dass es einzelne Straftatbestände gibt, die aufgrund des speziellen Handlungsunwerts, der ihnen zugrunde liegt, nur im Zusammenhang mit der Wirtschaft in betracht kommen.
Andere Straftatbestände - wie beispielsweise der Betrug - sind auch außerhalb des wirtschaftlichen Handelns tatbestandsmäßig denkbar.
Überwiegend werden unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts folgende Straftatbestände verstanden:
Rechtlich sind die Wirtschaftsstrafsachen durch § 74c GVG zusammen gefasst