Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
Tel.: 06241/93 800-0
E-Mail: kanzlei@ramoethrath.de
Die Kanzlei ist telefonisch über einen Dienstleister "rund um die Uhr" erreichbar, durch den ich eine Anrufinformation sofort per App erhalte.
Bei einer Verhaftung oder einer Durchsuchung oder sonstigen dringenden Fällen wird der Anruf
weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Dienstleisters keinen Zugriff auf die Kanzleidaten haben. Diese fragen Sie daher auch dann nach Ihrem Namen und Ihrer Rufnummer, wenn diese in der Kanzlei bereits bekannt sind.
Die Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zur Kanzlei Jürgen Möthrath, sowie eine unmittelbare Kommunikation mit den Mitgliedern des Unternehmens, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt, mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Für den Fall, dass Sie mir vertrauliche Unterlagen zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei.
Sie erhalten dann mittels E-Mail einen Link, mit dem größere Dokumente, oder eine Vielzahl von Dokumenten direkt an meine Kanzlei gesendet werden können. Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzungsdauer des Links begrenzt, für weitere Übertragungen nehmen Sie bitte wieder Kontakt zur Kanzlei auf.
Die Vollmachten stehen zum Download bereit. Es reicht aus, die Dokumente unterzeichnet an meine Kanzlei zu senden. Bitte beachten Sie, dass ich aus rechtlichen Gründen auf der Strafprozessvollmacht zwei Unterschriften (auch unter der Abtretung) benötige.