Strafrecht

Strafrecht: Wirtschafts-, Steuerstrafrecht und allgemeine Strafverteidigung

Jürgen Möthrath

Fachanwalt für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Das Strafrecht ist durch eine hohe Eingriffsintensität und erhebliche persönliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen geprägt. Eine frühzeitige, strategisch fundierte Verteidigung ist daher in allen Verfahrensstadien von zentraler Bedeutung.

Ich berate und vertrete Unternehmen, Organmitglieder und Privatpersonen sowohl im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht als auch im allgemeinen Strafrecht – von der ersten Kontaktaufnahme durch Ermittlungsbehörden über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und zu Rechtsmittelverfahren.

Neben komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten übernehme ich auch die Verteidigung in klassischen strafrechtlichen Konstellationen. In sämtlichen Fällen steht eine klare, interessengeleitete Strategie im Vordergrund, die rechtliche Risiken begrenzt und die Verfahrenssituation aktiv gestaltet.

Schwerpunkte:

Wirtschaftsstrafrecht

  • Betrug, Untreue und Subventionsdelikte
  • Insolvenzstrafrechtliche Vorwürfe
  • Strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsleitern und Organen

Steuerstrafrecht

  • Steuerhinterziehung und steuerliche Nebenstrafrechte
  • Selbstanzeigen und strukturierte Offenlegungskonzepte
  • Verzahnung von Steuerverfahren und Strafverfahren

Allgemeines Strafrecht

  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien
  • Beratung in Krisensituationen

Vermögensabschöpfung

  • Abwehr und Begrenzung von Einziehungsmaßnahmen (§§ 73 ff. StGB)
  • Analyse von Vermögensströmen und Zurechnungsfragen
  • Verteidigungsstrategien zur Reduzierung wirtschaftlicher Eingriffe

Schnittstellen zum Compliance- und Aufsichtsrecht

  • Begleitung interner Untersuchungen
  • Beratung zu strafrechtlichen Risiken
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Strafverteidigung und Compliance – ein integrierter Ansatz

Immer mehr Unternehmen verfügen über ein Compliance-Management-System (CMS), dessen Ausgestaltung und Wirksamkeit im Strafverfahren von erheblicher Bedeutung sein kann.

Die systematische Prüfung eines CMS dahingehend, ob dieses anerkannten Standards entspricht, angemessen ausgestaltet und wirksam implementiert ist, ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass sich hieraus entlastende Argumentationsansätze ergeben. Dabei werden Maßstäbe der ISO 37301:2021 sowie Grundsätze des Compliance Audit berücksichtigt.

Umgang mit umfangreichem Dokumentenmaterial und komplexen Akten

Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verfahren sind regelmäßig durch große Daten- und Dokumentenmengen geprägt. Ich arbeite mit einem strukturierten Ansatz unter Einsatz geeigneter Analysetools:

  • Strukturierung und Priorisierung umfangreicher Aktenbestände
  • Systematische Analyse von Dokumenten und Datenströmen
  • Verknüpfung von Tatsachenebene und rechtlicher Bewertung
  • Integration der Ergebnisse in die Verteidigungsstrategie

Anspruch und Methode

Meine Tätigkeit ist geprägt durch: 

  • strategische Verteidigungsansätze
  • interdisziplinäre Analyse
  • frühzeitige Einbindung wirtschaftlicher Überlegungen

Besondere Expertise

Neben meiner anwaltlichen Praxis bin ich seit vielen Jahren in der Fortbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Strafrecht tätig.

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