Schon während des Studiums galt mein Interesse dem Strafrecht, so dass ich auch meine berufliche Tätigkeit von meiner Zulassung 1992 an frühzeitig auf die Strafverteidigung ausgerichtet habe. Mein erstes „großes Strafverfahren“ war die Verteidigung im Rahmen der sogenannten „Wormser Prozesse“. Ein Höhepunkt war dann ein Freispruch durch den Bundesgerichtshof in einem Verfahren, welches angebliche Verstöße gegen das in den 90iger Jahren bestehende Serbien-Embargo zum Gegenstand hatte.
In der Folge gehörte ich 1997 zu den ersten, die die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen durften.
Es folgte eine Vielzahl weiterer interessanter und anspruchsvoller Verfahren, wie etwa ein Verfahren wegen Verdachts der Spionage, ein Verfahren gegen ein gesamtes Chapter eines Rockerclubs oder ein solches gegen einen irakischen Staatsbürger, welchem die Unterstützung von Al-Kaida vorgeworfen wurde; ferner zunehmend die Fokussierung auf Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Seit etwa 10 Jahren habe ich mich zusätzlich im Bereich Compliance spezialisiert und diverse Zusatzqualifikationen erworben.
Hier bin ich im regulierten Bereich vorwiegend für Versicherungen tätig in Bezug auf die Einrichtung von Compliance-Management-Systemen sowie die Wahrnehmung der Compliance Funktion für diese. In diesem Zusammenhang berate ich die Vorstände, überwache die Risiken, die sich aus Rechtsänderungen ergeben können und führe in den Unternehmen die erforderlichen Kontrollen durch.
Nicht nur bei den Versicherungen, sondern auch bei Unternehmen aus der sonstigen Privatwirtschaft, bin ich aufgrund der Anforderungen des Hinweisgeberschutzes als Ombudsmann tätig und betreue die Meldestellen.
Ein weiterer Schwerpunkt mit zunehmendem Gewicht ist die Geldwäscheprävention. Die Anforderungen in diesem Bereich nehmen für alle Verpflichteten durch neue Regelungen und eine steigende Kontrolldichte zu.
Da meine Ehefrau praktischerweise den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt hat, hat diese von Anfang die Kanzleiorganisation übernommen, so dass wir die Kanzlei als „unsere Kanzlei“ aufgebaut haben.
Im Verlauf der Zeit war meine Ehefrau daher für die Ausbildung der „Azubienen“ zuständig, die Frist- und Postkontrolle, das Terminmanagement und die Betreuung der Mandanten und phasenweise der in Bürogemeinschaft mit tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Seit mehr als 10 Jahren besteht durch Spracherkennung und elektronische Aktenführung ein zunehmend hoher Digitalisierungsgrad, mit der Folge, dass wir zu den Wurzeln zurückgekehrt sind, also zu zweit ohne Personal arbeiten.
Unterstützt werden wir – insbesondere bei Mandantenempfang und -verabschiedung – durch unseren vierbeinigen Wirbelwind „Xhavi“, einen durchaus mitteilungsbedürftigen Islandhund.